Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152)

Da sich die Förderprogramme in ihrem Umfang teilweise schnell verändern, bitten wir Sie,  sich jeweils bei der KfW oder bei uns nach den derzeit geltenden Bestimmungen zu informieren. Dieser Beitrag soll daher nur einen ersten Überblick geben, die jeweils aktuellen Programminhalte erhalten Sie bei der KfW.

Für Teilsanierungen nach dem Baukasten-Prinzip

Ein kurzer Überblick:

  • Ab 1,00% effektiver Jahreszins
  • Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
  • Für alle, die Wohnraum mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen
  • Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

    • Eigentümer einer Wohnimmobilie (Selbstnutzer und Vermieter)*
    • Ersterwerber* von saniertem Wohnraum
    • Mieter einer Wohnimmobilie
    • Contracting Geber (näheres dazu bei der Kfw)

* d.h. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen, werden gefördert.

  • Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehenden Heizungsanlagen)
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.

Weitere Informationen und Merkblätter:
Merkblatt – 151/152 KfW