Energieeffizient Sanieren – KfW-Effizienzhaus (151)
Die Vorteile auf einen Blick
- Ab 1,00% effektiver Jahreszins
- Bis 75.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
- Bis zu 9.375 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
- Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen
- Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Dies betrifft Wohnimmobilien, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Eigentümer einer Wohnimmobilie (Selbstnutzer und Vermieter)*
Ersterwerber* von saniertem Wohnraum
Mieter einer Wohnimmobilie
Contracting Geber (näheres dazu bei der Kfw)
* d.h. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, dies sind z.B.
- Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Türen
- Erneuerung der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.
Eine Liste förderfähiger Kosten und andere Merkblätter und Informationen erhalten Sie bei der KfW- Energieeffizient-Sanieren 151