Energieeffizient Sanieren – KfW – 151

Energieeffizient Sanieren – KfW – 151

Energieeffizient Sanieren – KfW-Effizienzhaus (151)

Die Vorteile auf einen Blick

  • Ab 1,00% effektiver Jahreszins
  • Bis 75.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
  • Bis zu 9.375 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
  • Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen
  • Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Dies betrifft Wohnimmobilien, für die  der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

  • Eigentümer einer Wohnimmobilie (Selbstnutzer und Vermieter)*
  • Ersterwerber* von saniertem Wohnraum
  • Mieter einer Wohnimmobilie
  • Contracting Geber (näheres dazu bei der  Kfw)

* d.h. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, dies sind z.B.

  • Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.

Eine Liste förderfähiger Kosten und andere Merkblätter und Informationen erhalten Sie bei der KfW- Energieeffizient-Sanieren 151

2017-06-11T18:55:41+02:0014. Juli 2012|
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